AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sicherheitsdienst One e.K.
  1. Allgemeine Dienstausführung
    Für die Ausführung des Bewachungsdienstes ist allein der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte schriftliche Bewachungsvertrag maßgebend; die Sicherheitsmitarbeiter des Auftragnehmers sind weder vertretungs-, noch empfangsberechtigt.
  2. Begehungsvorschrift / Dienstanweisung
    Im Einzelfall ist für die Ausführung des Wachdienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschriften / Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
  3. Schlüssel
    Die zur Bewachung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzliche, fahrlässige oder durch das Bewachungspersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet nicht der Wachunternehmer.
  4. Beanstandungen
    Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Wachdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich schriftlich der Betriebsleitung des Wachunternehmens zur zeitnahen Abhilfe mitzuteilen. Bei rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte, auch grobe Verstöße in der Ausführung des Wachdienstes berechtigen nur zur fristlosen Lösung des Bewachungsvertrages, wenn der Bewachungsunternehmer nach zweimaliger schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist für Abhilfe sorgt.
  5. Auftragsdauer
    Der Bewachungsvertrag läuft, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
  6. Ausführung durch andere Bewachungsunternehmer
    Sicherheitsdienst One e.K. ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Bewachungsunternehmen zu bedienen.
  7. Unterbrechung der Bewachung
    Im Kriegs- oder Streikfalle bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann Sicherheitsdienst One e.K. den Wachdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Sicherheitsdienst One e.K. verpflichtet, die Bewachungsgebühren entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
  8. Verzug / Vorzeitige Vertragsauflösung
    Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Bewachungsobjektes ist Sicherheitsdienst One e.K. mit einer vorzeitigen Lösung des Vertrages grundsätzlich dann einverstanden, wenn der Geschäfts- oder Rechtsnachfolger des Auftraggebers in den Bewachungsvertrag eintritt oder nach Lage des Falles eine Übertragung der Bewachung auf ein neues Bewachungsobjekt des Auftraggebers möglich ist. Muss Sicherheitsdienst One e.K. aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen das Wachrevier aufgeben oder verändern, so ist sie zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Sicherheitsdienst One e.K. ist jedoch verpflichtet, dass ihr Mögliche zu veranlassen, um die Bewachung durch einen anderen geeigneten Bewachungsunternehmer sicherzustellen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Sicherheitsdienst One e.K. unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, die weitere Dienstleistung ganz oder teilweise zurückzuhalten, d.h. einzustellen; Sicherheitsdienst One e.K. kann bei Verzug die zukünftige Leistungserbringung – Fortsetzung und / oder Wiederaufnahme der Dienstleistung – von Vorauszahlungen des Auftraggebers für den jeweils nächsten zeitlichen Abrechnungsabschnitt der zu erbringenden Dienste abhängig machen. Im jedem Fall hat die Sicherheitsdienst One e.K. die Entscheidung dem Auftraggeber oder einem seiner Vertreter mitzuteilen. Im Falle der Zurückhaltung der Dienstleistung kann Sicherheitsdienst One e.K. für deren Dauer Schadenersatz in Höhe von 10 % des für einen solchen Zeitabschnitts durchschnittlich gezahlten, auf die eingestellte Leistung entfallenden Entgelts verlangen. Die Geltendmachung einen weitergehenden Schadens bleibt Sicherheitsdienst One e.K. vorbehalten; es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten; nachzuweisen, dass Sicherheitsdienst One e.K. ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist. Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Fällen vor:
  9. für Sicherheitsdienst One e.K., wenn der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung eines monatlichen Rechnungsbetrages oder eines Betrages, der einem monatlichen Rechnungsbetrag entspricht, um mehr als zwei Wochen in Verzug ist;
  10. für beide Vertragsparteien im Falle des Erlöschens oder einer erheblichen Einschränkung des Versicherungsschutzes;
  11. für den Auftraggeber bei wesentlichen Vertragsverletzungen durch Sicherheitsdienst One e.K. wenn diese trotz zweimaliger schriftlicher Rüge gegenüber der Geschäftsleitung von Sicherheitsdienst One e.K. innerhalb angemessener Fristsetzung nicht abgestellt werden;
  12. für beide Vertragsparteien soweit der andere Vertragspartner zahlungsunfähig ist, die Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde oder ein solcher Antrag nach Veröffentlichung der Medien bevorsteht.
  13. Rechtsnachfolge
    Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Bewachungsvertrag ein, es sei denn, dass der Bewachungszweck hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers abgestellt war. Durch den Tod oder sonstiger Rechtsnachfolge der Sicherheitsdienst One e.K. wird der Vertrag nicht berührt.
  14. Gewerbliche Schutzbestimmung
    Der Auftraggeber darf Wachpersonal, das ihm von Sicherheitsdienst One e.K. gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst für Bewachungszwecke beschäftigen. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die zehnfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe an Sicherheitsdienst One e.K. zu bezahlen.
  15. Haftpflichtversicherung

15.1. Sicherheitsdienst One e.K. unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

15.2. Soweit der Auftraggeber später höhere als die in Ziffer 8.1 genannten Deckungssummen für erforderlich erachtet, wird die Firma Sicherheitsdienst One e.K. informieren; Sicherheitsdienst One e.K. wird gegebenenfalls gegen Erhöhung des Entgelts eine Erhöhung der versicherbaren Deckungssummen vereinbaren. Ansonsten wird der über die vereinbarten Summen hinausgehende Schaden durch den Auftraggeber abgedeckt.

15.3. Dem bestehenden Versicherungsvertrag von Sicherheitsdienst One e.K. gemäß § 6 Bewachungsordnung liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen vertraglich vereinbarten Sicherungsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen wie z. B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, die Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

15.4. Entsprechend der Firma Sicherheitsdienst One e.K. und ihrem Betriebshaftpflichtversicherer geltenden Versicherungsbedingungen ist eine Haftung von Sicherheitsdienst One e.K. in Fällen höherer Gewalt sowie für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Terror, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Naturkatastrophen oder unmittelbar auf hoheitliche / behördliche Verfügung oder Maßnahmen, ausgeschlossen. Soweit der Versicherer von Sicherheitsdienst One e.K. einen zusätzlichen Haftungsausschluss erklärt, ist Sicherheitsdienst One e.K. berechtigt, mit dem Auftraggeber über dessen Einbeziehung in das Vertragsverhältnis zu verhandeln. Kommt eine Einigung darüber nicht zustande, so ist Sicherheitsdienst One e.K. berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen zwei Wochen auch während der Vertragslaufzeit außerordentlich zu kündigen.

15.5. Sollte Sicherheitsdienst One e.K. der Deckungsschutz versagt werden aufgrund von Umständen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so entfällt eine etwaige Haftung von Sicherheitsdienst One e.K. in der Höhe, in der bei ordnungsgemäßem Verhalten Versicherungsschutz erteilt worden wäre.

15.6. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sicherheitsdienst One e.K. als Versicherungsnehmerin den AHB eine Reihe von Obliegenheitspflichten zu erfüllen hat, insbesondere jeden Schadensfall ihrem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme bzw. der Möglichkeit der Kenntnisname, schriftlich anzuzeigen (§ 5.2 AHB). Sicherheitsdienst One e.K. ist aufgrund der bestehenden Versicherung verpflichtet, den Anspruch bei Anzeige der Ablehnung der Schadenregulierung / Deckungszusage durch den Versicherer innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen (§10 AHB).

Haftung und Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

12.1. Sicherheitsdienst One e.K. haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Schaden durch den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfenversursacht worden ist. Bei einer fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung von Sicherheitsdienst One e.K. für Sach- und Vermögensschäden, die von ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen schuldhaft infolge leichter Fahrlässigkeit verursacht werden, ist auf die in Ziffer 11.1 aufgeführten Summen begrenzt. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die eine eventuelle, zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

16.2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9.1 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. In den Ziffern 11.2 und 11.3 beschriebenen Fällen ist eine Inanspruchnahme von Sicherheitsdienst One e.K. ausgeschlossen.

16.3. Im Schadenfall wird der Auftraggeber den Schaden der Geschäftsführung von Sicherheitsdienst One e.K. unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich, in dringenden Fällen vorab telefonisch anzeigen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, Sicherheitsdienst One e.K. unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zu Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.

16.4. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber Sicherheitsdienst One e.K. schriftlich geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

16.5. Bei Anzeige der Ablehnung der Schadenregulierung durch den Versicherer von Sicherheitsdienst One e.K. wird Sicherheitsdienst One e.K. den Auftraggeber seinen Anspruch gegenüber Sicherheitsdienst One e.K. innerhalb der durch die AHB (§ 19 AHB) festgelegten Fristen gerichtlich geltend machen; andernfalls ist die weitere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber gegenüber Sicherheitsdienst One e.K. mit Ablauf der Frist abgelaufen.

Haftungsnachweis
Sicherheitsdienst One e.K. ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenze sich aus Ziffer 11 ergibt, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.

Personal
Bei den nach diesem Vertrag zu erbringenden Tätigkeiten handelt es sich um Dienstleistungen von Sicherheitsdienst One e.K., wobei sich diese Erfüllungsgehilfen bedienen, und nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung vom 07.08.1972. Die Auswahl des von Sicherheitsdienst One e.K. beschäftigten, eingesetzten Personals und das Weisungsrecht diesem gegenüber liegen ausgenommen bei Gefahr im Verzug bei Sicherheitsdienst One e.K.. Das Personal versieht sein Dienst in Dienstkleidung. Der Auftraggeber wird sich mit etwaigen Beschwerden nicht an das Personal, sondern ausschließlich an die Sicherheitsdienst One e.K. -Geschäftsleitung wenden. Falls nicht anderes im Bewachungsvertrag vereinbart ist, versieht das Personal von Sicherheitsdienst One e.K. seine Dienst in Dienstkleidung.

Preisänderung
Bei Eintritt tariflicher Lohnsteigerung sowie bei Erhöhung der Sozialabgaben während der Vertragszeit erhöht sich die Bewachungsgebühr im gleichen Prozentsatz, bei Rückgang der Löhne ermäßigt sich die Bewachungsgebühr dementsprechend.

Datenschutz / Vertraulichkeit
Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sicherheitsdienst One e.K. im ggf. mit ihr verbundene Unternehmen die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung des BDSG erheben, speichern, verarbeiten und nutzen werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass die Daten an Dritte weitergeleitet werden, die von Sicherheitsdienst One e.K. mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung beauftragt worden sind. Auch der Auftraggeber wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Sicherheitsdienst One e.K. und deren Mitarbeiter einhalten. § 5 BDSG (Datengeheimnis) gilt. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, vertrauliche Informationen, die Ihnen ausschließlich durch den jeweils anderen Vertragspartner im Rahmen der Vertragserfüllung über dessen Geschäftsbetrieb bekannt gemacht werden, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben oder diesen sonst zugänglich zu machen.

Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
Der Bewachungsvertrag ist für Sicherheitsdienst One e.K. von dem Zeitpunkt an verbindlich, in dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Änderungen des Bewachungsvertrages bedürfen in Schriftform.

Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, der Sitz der Betriebsleitung der Sicherheitsdienst One e.K..